Ich biete Ihnen 2 Möglichkeiten für die
Das Gutachten beinhaltet eine differenzierte Wertermittlung mit umfassender Dokumentation der rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften sowie die Erläuterung der Wertansätze.
Hierbei handelt es sich um eine kurz gefasste Wertermittlung ohne detaillierte Dokumentation und ohne Erläuterung der Wertansätze.
Besonderheiten bei Kurzgutachten
Möglicherweise nicht empfehlenswert sind Kurzgutachten, sobald maßgebliche Besonderheiten bestehen, wie zum Beispiel:
Kurzgutachten werden unter Umständen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder von einigen Behörden nicht anerkannt.
Die wesentlichen für die Wertermittlung erforderlichen Objekt- und Grundstücksdaten (Wohn-/Bruttogrundfläche, Mieterträge etc.) und Unterlagen (Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte, Bauzeichnungen etc.) sind zwingend vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
© Sachverständigenbüro Uwe Bochmann
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